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Die Abmahnung stützt sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, welches in der Muster-Abmahnung zitiert ist. Beachten Sie, dass es für die Rechtmäßigkeit der Abmahnung nicht darauf ankommt, ob Ihr Mitarbeiter den Unfall tatsächlich verschuldet hat. Dies kann meist erst Monate oder Jahre später gerichtlich geklärt werden. Nur für Fälle, in denen die Abmahnung zu einem späteren Zeitpunkt für eine Kündigung herangezogen wird, gilt, dass das persönliche Verschulden des Mitarbeiters festgestellt werden muss.