Wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt, weil Sie während der Arbeitszeit auf dem Firmen-Rechner zu privaten Zwecken Webseiten aufgerufen haben? Abgesehen davon, dass ein pauschales Verbot privater Nutzung unzeitgemäß ist, fehlt dafür auch die arbeitsrechtliche Grundlage. Wie bei jeder Abmahnung haben Sie auch hier die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu formulieren. Nutzen Sie diese und schildern Sie mithilfe unserer Vorlage den Vorfall bzw. die Begleitumstände aus Ihrer Sicht.