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Abmahnung private Telefongespräche

Ermahnung wegen Telefonaten privater Art

Formal korrekt wegen privat geführter Gespräche am Telefon abmahnen!
Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt
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Ihnen ist als Arbeitgeber aufgefallen, dass Ihre Arbeitnehmer ungewöhnlich häufig während der Arbeitszeit privat telefonieren? Beachten Sie, dass private Telefonate nicht völlig ungewöhnlich sind und dass dies im angemessenen Maße und in Notfällen auch zu gestatten ist. Aber wenn es dann doch häufiger wird, sollten Sie Ihren Arbeitnehmer nachhaltig abmahnen dies während der Arbeitszeit zu reduzieren. Erstellen Sie mit unserem Muster eine juristisch zulässige Abmahnung!

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Weitere Produktinformationen

Achtung: Eine Abmahnung nur eines Arbeitnehmers ist unverhältnismäßig und benachteiligt den betroffenen Arbeitnehmer, wenn es im Betrieb üblich ist die Privatgespräche von der Arbeit aus zu erledigen. Wegen des Gebots der Gleichbehandlung sollten alle betroffenen Arbeitnehmer abgemahnt werden.

Auch sollte darauf geachtet werden, dass private Telefonate nur dann abgemahnt werden können, wenn dadurch hohe Kosten für das Unternehmen entstehen oder der Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Telefonieren während der Pausenzeiten ist daher in der Regel nur dann abmahnbar, wenn es zuvor ausdrücklich verboten wurde. Bevor Sie als Arbeitgeber also eine Abmahnung erteilen, sollten Sie sämtliche Daten , Uhrzeiten und Namen der Mitarbeiter sammeln und dann abmahnen!



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