Inhalt: Das große Arbeitgeber-Paket
- Allgemeiner Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung)
- Arbeitsvertrag Homeoffice
- Änderungsvereinbarung Homeoffice
- Datenschutzvereinbarung Homeoffice
- Arbeitsvertrag für einen Minijob
- Arbeitsnachweis laut Nachweisgesetz
- Probearbeitsvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Praktikantenvertrag
- Arbeitsvertrag Midijob / Gleitzone
- Ausbildungsvertrag
- Arbeitsvertrag Mini-Job (befristet)
- Aufhebungsvertrag für ein Arbeitsverhältnis - Probezeitverlängerung
- Ratgeber Mindestlohngesetz
Personalführung
- Aktuell: Hinweis auf Resturlaub nach BAG Urteil
- Aktuell: Urlaubs- und Fehltagekarte 2024
- Aktuell: Reisekostenabrechnung 2024
- Lohnabrechnung Minijob 2024
- Vorlagen zur detaillierten Arbeitszeiterfassung
- Verpflichtungserklärung Mitarbeiter nach DS-GVO
- Information Datennutzung Bewerberdaten nach DS-GVO
- Datenschutzerklärung nach DS-GVO
- Ratgeber zur DS-GVO
- Änderungsvereinbarung (Änderungsvertrag) zum Arbeitsvertrag
- Betriebsordnung
- Urlaubsantrag
- Urlaubsantrag mit Resturlaubsberechnung
- Betriebsvereinbarung Verbesserung Betriebsklima
- Anmeldung eines Auszubildenden zum Berufsschulunterricht
- Bewilligung von Elternzeit durch den Arbeitgeber
- Ablehnung des Antrags auf Teilzeitarbeit
- Bewilligung von Teilzeitarbeit
- Einwilligung in die Verwendung von Mitarbeiterfotos
- Zusatzvereinbarung Mankoabrede
- Zusage einer Treueprämie
Abmahnung und Kündigung
- Abmahnung eines Auszubildenden
- Ratgeber: Abmahnung, mit Muster-Abmahnung
- Abmahnung wegen privater Nutzung des Firmen-PCs
- Kündigung Arbeitsvertrag (fristlos, Arbeitgeber)
- Kündigung Arbeitsvertrag (fristgemäß, Arbeitgeber)
- Betriebsbedingte Kündigung
- Tabelle: Sozialkriterien für eine Kündigung
- Ratgeber: Kündigung
- Aufhebungsvertrag für ein Arbeitsverhältnis
Bewerberauswahl und Arbeitszeugnis
- NEU: Personalfragebogen Minijob
- Personalfragebogen
- Ratgeber: Die richtigen Fragen im Vorstellungsgespräch
- Arbeitszeugnis "sehr gut"
- Arbeitszeugnis "gut"
- Arbeitszeugnis "befriedigend"
- Arbeitszeugnis "ausreichend"
- Checkliste Arbeitszeugnis
- Kurzratgeber Arbeitszeugnis
Alle Vorlagen für Arbeitsverträge entsprechen den Vorgaben des § 2 Nachweisgesetz. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Einzelfall weitere Informationspflichten gegeben sein können.
Arbeitsverträge müssen schriftlich fixiert werden
Das Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge ist BGB im Nachweisgesetz gesetzlich vorgeschrieben: Spätestens einen Monat nach Aufnahme der Arbeit müssen die grundlegenden Vertragsbedingungen festgeschrieben werden, so heißt es im Nachweisgesetz. Schriftform bedeutet insoweit in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift der Vertragsparteien. Es reicht also nicht die Speicherung in elektronischer Form. Die Nichteinhaltung der Schriftform kann für den Arbeitgeber schlimme Folgen haben: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein entsprechendes Bußgeld zu bezahlen ist. Noch schwerwiegender ist die Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber dem Arbeitnehmer, falls dieser durch den fehlenden schriftlichen Vertrag Schaden erleidet. Im Falle eines Prozesses trifft den Arbeitgeber verschärfte Beweislast bezüglich der mündlich vereinbarten Arbeitsbedingungen.
Von der Abmahnung zur Kündigung
Egal, ob es sich um vielfaches Zuspätkommen, Bagatelldiebstahl oder Beleidigung des Arbeitgebers handelt: Immer seltener geben Arbeitsgerichte einer sofortigen/ außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung statt. Gerade wenn es um Fehltritte von älteren Arbeitnehmern mit langer Betriebszugehörigkeit geht ist für den Arbeitgeber Vorsicht geboten und es gilt: Abmahnung geht vor Kündigung. Dabei ist es wichtig, dass die Abmahnung formal und inhaltlich formuliert wird. Auch für den juristischen Laien muss erkennbar sein, welches Verhalten hier abgemahnt wird, d.h. inwieweit er gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat (Dokumentationsfunktion). Außerdem muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass er das Verhalten künftig nicht mehr tolerieren und im Wiederholungsfall zu weiteren personellen Konsequenzen greifen wird (Warnfunktion).