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Sie finden in dieser Abmahnung einen Beispielfall für eine Abmahnung wegen Unpünklichkeit. An diesem Muster können Sie sich orientieren. Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, den abgemahnten Fall genau zu dokumentieren. Dazu gehören das Datum, die genauen Uhrzeiten (vereinbartes und tatsächliches Erscheinen) und eventuelle Zeugen des Vorfalls. Sinnvoll ist es, mit Hilfe der entsprechenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, auf die betrieblichen Arbeitszeiten hinzuweisen, damit Ihr Arbeitnehmer konkret an seine Pflichten erinnert wird. Auch ist es für eine korrekte Abmahnung unverzichtbar, ihn in der Abmahnung auf mögliche, spätere Konsequenzen (bis hin zur Kündigung) hinzuweisen, auch wenn Ihnen das im Moment noch zu drastisch erscheint. Angemessen ist eine Abmahnung dann, wenn ein Arbeitnehmer schon desöfteren zu spät kam.
Kündigung erst nach Abmahnung
Eine einmalige Verspätung rechtfertigt noch keine Kündigung. Will sich ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen, weil dieser wiederholt zu spät zur Arbeit erscheint, muss er zuvor eine Abmahnung erteilt haben. In Fällen wiederholter Unpünktlichkeit oder unentschuldigtem Fehlen kommt eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Durch sein Fehlen oder die verspätete Arbeitsaufnahme verletzt der Arbeitnehmer seine im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten. Eine Abmahnung verdeutlicht ihm, dass er gegen seine Pflicht verstoßen hat und führt ihm die Möglichkeit weiterer Sanktionen gegebenenfalls auch die der Kündigung vor Augen.