Weitere Informationen zur Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung
Verweigert der Arbeitnehmer seine im Arbeitsvertrag festgeschriebene Leistung, ist eine spezielle Abmahnung die einzig wirksame Disziplinierungsmaßnahme. Eine schriftliche Verwarnung ist insbesondere dann die Ultima Ratio, wenn dieses Verhalten in der Vergangenheit bereits vorgekommen ist. Halten Sie in der Abmahnung den abmahnwürdigen Sachverhalt umfangreich und detailliert fest, z.B. indem Sie beschreiben, welche konkreten Weisungen nicht befolgt wurden. Genaue Angaben zu den zeitlichen Abläufen tragen zu einem vollständigen Gesamtbild bei.