Mehr über Abmahnungen
Als Arbeitgeber sollten Sie bedenken, dass die Abmahnung zeitnah nach dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers auszusprechen ist. Ist noch nicht eindeutig geklärt, was genau vorgefallen ist, sollten Sie dem Arbeitnehmer immer die Möglichkeit zur Stellungnahme geben und dessen Argumente prüfen. Nur so können Sie das Risiko eines Rechtsstreits objektiv abwägen. Die Funktion einer Abmahnung ist es, den Arbeitnehmer nicht nur auf den Pflichtverstoß aufmerksam zu machen, sondern auch ihn vor weiteren Verstößen und den damit verbundenen personellen Konsequenzen zu warnen. Nicht zuletzt dient die Abmahnung aber auch der Dokumentation des Vorfalls. Daher sollten Sie ggf. unbedingt auch Gesprächsprotokolle hinzufügen.