Wenn Ihr Arbeitnehmer die ihm zugewiesenen Aufgaben nicht erledigt hat, sollten Sie Ihn entsprechend der formalen und inhaltlichen Vorgaben des Arbeitsrechts abmahnen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie im Wiederholungsfall das Recht haben, ihm zu kündigen. Außerdem erinnern Sie Ihren Arbeitnehmer mit einer schriftlichen Abmahnung an seine vertraglich vereinbarten Pflichten. Mit dieser von Arbeitsrechtsexperten erstellten Abmahnung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.