Weitere Informationen zur Abmahnung
Da mit Krankmeldungen normalerweise auch Entgeltfortzahlungen einhergehen, sollten Sie als Arbeitnehmer darauf bestehen, dass der Krankheitsfall ordentlich und wie im Arbeitsvertrag vereinbart geregelt wird. Das heißt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Tatsache seiner Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss spätestens am nächsten Arbeitstag eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
Der Arbeitnehmer hat im Krankheitsfall - und das kann auch nicht durch eine andere Vertragsgestaltung unterbunden werden - ein Recht auf Arbeitsentgeltfortzahlungen von bis zu sechs Wochen. Dieses Entgelt ist so hoch, wie der Lohn, den der Arbeitnehmer für seine maßgebliche Arbeitszeit erzielt hätte. Davon ausgenommen ist allerdings die Vergütung von Überstunden und Aufwandsentschädigungen. Wenn die Krankheit des Arbeitnehmers länger als 6 Wochen dauern sollte, kann der Arbeitgeber Krankengeld von seiner Krankenkasse als Lohnersatz beanspruchen. Der Krankheitsfall tritt bei ärztlich bescheinigten Krankheiten und gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit ein. Die Krankheit muss weiterhin die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.