MIt einem konstitutiven Schuldanerkenntnis (auch Schuldschein genannt) verschafft sich der Gläubiger gegenüber dem Schuldner größtmögliche Rechtssicherheit. Der Umfang und das Bestehen der Schuld werden zweifellos festgestellt und neu begründet. Das heißt, dass etwaige Streitigkeiten über den ursprünglichen Schuldgrund hier keine Rolle mehr spielen. Mittels eines Urkundsprozesses lässt sich die Forderung nach §§ 592 ff. ZPO beitreiben. Diesem juristisch wasserdichten Muster für ein Schuldanerkenntnis ist eine Vereinbarung zur Ratenzahlung beigefügt, in der man alle Rahmenbedingungen der Rückzahlung individuell beim Notar festlegen kann.