Ein konstitutives Schuldanerkenntnis, auch Schuldschein genannt, dient der endgültigen Feststellung einer Schuld. Damit wird die Schuld von dem ursprünglichen Schuldgrund gelöst und etwaige Unstimmungkeiten über Rechtmäßigkeit oder Höhe spielen keine Rolle mehr. Für den Gläubiger bedeutet ein Schuldschein größtmögliche Sicherheit. Das Schuldverhältnis ist erst beendet, wenn der Schuldner seinen Ausgleichsverpflichtungen (Rückzahlung) nachgekommen ist. Nach §§ 592 ff. ZPO kann die Forderung in einem Urkundprozess beigetrieben werden. Muster herunterladen und zum Notar.