Formen des Schuldscheines
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen drei Typen von Schuldanerkenntnissen. Zum ersten gibt es hier das einseitige, nicht rechtsgeschäftliche Anerkenntnis, das formlos möglich ist und ein Indiz für einen anerkannten Anspruch darstellt. Hier ist zu beachten, dass es durch einen einfachen Gegenbeweis erschüttert und entkräftet werden kann.
Wer sich besser absichern möchte, sollte aber mindestens ein konstitutives Schuldanerkenntnis aufsetzen. Es bedarf der Schriftform und muss von beiden Seiten unterschrieben werden. Ein Schuldanerkenntnis Muster bietet dafür eine gute Basis. Der rechtliche Vorteil ist hier, dass eine Beweislastumkehr besteht, d.h. dass der Schuldner in einem Prozess beweisen muss, dass der Anspruch gegen ihn nicht besteht.
Die dritte Form des Anerkenntnisses ist das kausale oder deklaratorische und sie stellt die Forderung endgültig fest. Einwendungen werden damit für die Zukunft ausgeschlossen. Eine derart starke Form der Anerkenntnis darf nur bei ausdrücklich auf endgültiger Feststellung gerichteter (Individual-)vereinbarung der Parteien angenommen werden. Denn bei solchen deklaratorischen Schuldanerkenntnissen kann der Schuldner im Nachhinein praktisch keinerlei Einwendungen mehr machen. Er kann sich jedoch immer auf Einwände berufen, die nachträglich bekannt geworden sind.