Ein konstitutives Schuldanerkenntnis - auch Schuldschein genannt - dient dazu, eine Schuld endgültig festzustellen. Gleichzeitig wird die Schuld neu anerkannt und damit von den ursprünglichen Gründen und eventuellen Schreitigkeiten gelöst. Der Gläubiger erlangt auf diesem Wege größtmögliche Sicherheit, dass die Schuld beglichen wird. Mittels eines Urkundsprozesses nach §§ 592 ff. ZPO kann die mit einem Schuldschein festgestellte Schuld beigetrieben werden. Muster einfach herunterladen und gleich verwenden. Achtung: Sie müssen ein notarielles Schuldanerkenntnis bei einem Notar aufsetzen.