Seit dem 01. Januar 2002 sind Unternehmen (auch Vermieter) als Auftraggeber von Bauvorhaben verpflichtet, eine Bauabzugssteuer von 15 % an das Betriebsstättenfinanzamt des Bauunternehmens abzuführen. Bauunternehmen können diesen Steuerabzug durch einen Freistellungsbescheid ihres Finanzamts umgehen. Deshalb sollten Sie Ihren Auftragnehmer zuerst ausdrücklich auffordern eine Bescheinigung vorzulegen. Sollten Sie dennoch keine Kopie des Freistellungsbescheids erhalten, können Sie Ihren Auftragnehmer über den Steuerabzug in einem Brief informieren. Mit diesem Musterbrief teilen Sie genau dieses ausreichend begründete Vorhaben mit.