Diese Punkte werden im Bauabnahmeprotokoll geregelt:
Mit der Bauabnahme geht ein Bau in die Nutzungsphase über. Das heißt, dass alle Baumaßnahmen weitgehend abgeschlossen sein sollten. Ein Abnahmeprotokoll hält den gegenwärtigen Zustand des Baus fest, um späteren Streit über Bauleistungen und eventuelle Mängel zu vermeiden. Mit dem Abnahmeprotokoll geht die Beweislast im Mängelfall auf den Bauherrn über. Aufgrund der Bedeutung, die einem Bauabnahmeprotokoll bei einem eventuellen Streit zukommt, sollten beide Parteien auf eine detailierte Auflistung sämtlicher Punkte bedacht sein. In diesem Bauabnahmeprotokoll (gemäß §12 VOB/B) wird neben den üblichen Punkten wie Gegenstand, Leistungszeitraum und Teilnehmer der Abnahme, auch die Möglichkeit für Stellungnahmen von Auftraggeberseite und für eventuelle Einwände von Auftragnehmerseite gegeben. Darüber hinaus können Vereinbarungen zur Mängelbeseitung getroffen werden. Technische Nachweise und Klauseln zu Vertragsstrafen sowie zur Gewährleistung sind ebenfalls Bestandteile des Bauabnahmeprotokolls. Natürlich lässt sich das Muster für ein Bauabnahmeprotokoll auch durch spezielle Vereinbarungen oder Bemerkungen individuell ergänzen.
Inhalt: Bauabnahmeprotokoll
- Gegenstand der Bauabnahme
- Leistungszeitraum
- Teilnehmer der Bauabnahme
- Stellungnahme des Auftraggebers
- Mängelbeseitigung
- Technische Nachweise
- Vertragsstrafe
- Gewährleistung
- Einwände des Auftragnehmers
- Sonstige Vereinbarungen