Diese Ausprägung des Bauvertrages ist dadurch charakterisiert, dass der Umfang der Leistungen nicht detailliert in den vertraglichen Unterlagen definiert ist, sondern nur das Ziel der Leistungen genau bestimmt wird. Eine solche Vereinbarung wird daher als Globalpauschalpreisvertrag bezeichnet. Verwenden Sie diese Vorlage aus dem auf baurechtliche Verträge und Muster spezialisierten WEKA-Fachverlag und vereinbaren Sie einen Nettopauschalpreis für die Fertigstellung eines bestimmten Projektes.