Bei Vollendung eines Bauauftrags sollten sich mindestens zwei Parteien erfreuen. Deshalb sollten Sie auch Ihre abschließende Leistung ordentlich und einwandfrei in Rechnung stellen. Zusätzlich muss sich spätestens jetzt der Freistellungsbescheid vom Finanzamt im Anhang befinden, denn nur so kann eine Freistellung der Bauabzugssteuer berücksichtigt werden. Dieses Muster lässt sich leicht ausfüllen und beliebig oft nutzen.