Wenn Sie ein Bauvorhaben als Unternehmer (auch als Vermieter) in Auftrag geben, müssen Sie eine mögliche Abführung der Bauabzugssteuer beachten. Seit dem 01. Januar 2002 muss der Auftraggeber 15 % der Gesamtkosten an das Betriebsstättenfinanzamt des Bauunternehmens abführen, sollte dieses keine Freistellungsbescheinigung vorlegen. Mit diesem Muster grenzen Sie Ihre erwünschten Leistungen genauestens ein und fordern gleichzeitig Ihren Auftragnehmer zur Vorlegung eines Freistellungsbescheids auf.