Mit dieser ergänzenden Ausschreibungsklausel, lassen Sie sich als Auftraggeber breits bei der Abgabe von Angeboten durch den Anbieter zusichern, dass ihm vom zuständigen Finanzamt eine gültige Freistellungserklärung ausgestellt wurde. Sie sind als Auftraggeber in diesem Fall nicht zum Abzug der Bauabzugssteuer verpflichtet. Nutzen Sie dieses Muster - Anschreiben mit enthaltener Verpflichtungserklärung. Dies können Sie einfach an Ihren zu vergebenden Auftrag anhängen und sich vom Anbieter unterzeichnen lassen.