Sie als Bauherr sind mit der Arbeit Ihres Bauunternehmens unzufrieden? Vertraglich vereinbarte Leistungen wurden nicht in der vereinbarten Qualität durchgeführt. Setzen Sie mithilfe unserer Vorlage dem Bauunternehmen eine Frist zur Nachbesserung. Dabei drohen Sie ihm an von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, dem Unternehmenen den Auftrag zu entziehen (§§ 4 Abs. 7,8 Nr. 3 VOB/B), sollte die gesetzte Nachbesserungsfrist nicht eingehalten werden.