Der Kauf einer Eigentumswohnung kann schnell zum Ärgernis werden – insbesondere wenn sich Mängel zeigen, die vor dem Kauf nicht erkennbar waren. Diese hat jedoch grundsätzlich der Verkäufer von Gesetzes wegen auf eigene Kosten zu beseitigen. Voraussetzung ist, dass Sie die Mängel rechtzeitig anzeigen. Es bietet sich bereits bei dieser Anzeige an, den Verkäufer auf das Bestehen weiterer Gewährleistungsrechte aufmerksam zu machen. Verwenden Sie deshalb – hier unter Androhung der Minderung – unser praktisches Musterschreiben mit weiteren nützlichen Hinweisen.