Verlangt der Bauherr Leistungen am Bauwerk, die so ursprünglich nicht vereinbart waren oder werden durch Änderungen des Bauentwurfs die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so haben Sie als Bauunternehmer nach der VOB/B einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung. Neben der Anzeige der Preisänderung ist es sinnvoll, sich über die Anpassung vor der Ausführung der Baumaßnahmen zu einigen. Nutzen Sie hierfür unsere Vorlage "Nachtragsangebot Bauunternehmer" zur Durchsetzung Ihres Anspruchs!