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Baugenehmigungen werden nur befristet erteilt. Es hängt von dem Bundesland ab, aber grundsätzlich werden von den Ämtern zwei bis drei Jahre als Zeitraum benannt. Dies bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit mit dem Bauvorhaben begonnen werden muss. Ausreichend dafür ist bereits die Aushebung der Baugrube. Im Notfall kann die Baugenehmigung auf Antrag auch verlängert werden und sogar der Bauherr selber kann gegen die Baugenehmigung Widerspruch einlegen und klagen.