Rechte und Pflichten bei Mängelanzeigen
Das rechtzeitige Anzeigen von Mängeln in der Mietwohnung dient nicht nur dem Mieter, sondern auch dem Vermieter. Durch bestimmte Mängel kann diesem ein weitreichender Schaden entstehen, der den Wert der Wohnung erheblich mindert. Seien es Schimmelpilze oder die Folgen einer undichten Leitungen. Wer Mängel nicht rechtzeitig anzeigt oder später nicht glaubhaft machen kann, nichts von ihnen gewusst zu haben, kann zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Wenn Sie einen bestimmten Mangel zu lange unangezeigt hinnehmen, kann es darüber hinaus passieren, dass Ihr Anspruch auf Mängelbeseitigung verfällt.
Die Frist, bis wann ein Mangel behoben werden muss, hängt von der Schwere des Falls ab. Eine defekte Heizung muss im Winter unverzüglich wieder in Gang gesetzt werden. Ein Wasserhahn, der tropft, kann hingegen in der Regel eine Woche warten. Sollte Ihr Vermieter nicht auf Ihre Anzeige reagieren, sind Sie nach Ablauf der gesetzten Frist berechtigt, die Reparatur auf Kosten des Vermieters vornehmen zu lassen (§ 536 a BGB).