Wurden Sie durch den Auftraggeber auf Mängel hingewiesen und haben Sie diese nun gewissenhaft überprüft? Wenn die Mängel nicht von Ihrer Seite zu vertreten waren, müssen Sie dies förmlich mitteilen, um der anderen Seite die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche woanders anzumelden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie selbst haftbar gemacht werden. Mit dieser Mustervorlage aus dem WEKA-Fachverlag gelingt Ihnen dies ganz sicher. Einfach Ihre Ergebnisse einfügen und Sie sind auf der sicheren Seite.