Haben Sie nach der Abnahme Ihres Bauprojektes innerhalb der Verjährungsfrist Mängel festgestellt? Dann benötigen Sie eine Mängelbeseitigungsaufforderung nach §13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B, um Ihren Anspruch zu sichern. Achten Sie dabei auf die richtige Form, um die Rechtsfolgen nach VOB auszulösen. Dieses Muster wurde von Spezialisten des WEKA-Fachverlages erstellt und läßt sich leicht mit Ihren Daten ergänzen. Speichern Sie das Muster auf Ihrem Computer ab, um es immer wieder zum Einsatz zu bringen.