Gesetzlicher Rahmen für die Mahnung
Hat Ihre Buchhaltung für die Begleichung einer Abschlagsrechnung im Rahmen eines Bauprojektes nach Verstreichen eines großzügigen Zeitraumes keinen Geldeingang feststellen können, ist eine Mahnung durchaus angebracht. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B werden Ansprüche auf die Zahlung einer Abschlagsrechnung binnen 21 Werktagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Mit diesem Musterbrief formulieren Sie eine rechtssichere Mahnung. Sie weisen außerdem darauf hin, dass bei ergebnislosem Ablauf der Nachfrist die Arbeiten eingestellt werden und außerdem der mit der Gegenseite geschlossene Bauvertrag gekündigt wird.