Wenn Sie als Unternehmer (in diesem Fall auch als Vermieter) ein Bauvorhaben in Auftrag geben, sind Sie seit dem 01. Januar 2002 verpflichtet, eine Bauabzugssteuer an das Finanzamt des Bauunternehmens abzuführen. Diese Steuer beträgt 15 % der Gesamtkosten, die mit diesem Auftrag zutande gekommen sind. Der Auftragnehmer kann diesen Steuerabzug umgehen, indem er eine Freistellung vorab bei seinem zuständigen Finzanzamt beantragt. Bevor Sie selbst einen Steuerabzug vornehmen, sollten Sie sich mit einer endgültigen Aufforderung zur Vorlegung dieses Freistellungsbescheids absichern. Mit diesem Musterbrief haben Sie einen Nachweis für Ihre Geduld.