Der neue Mindestlohn birgt für Arbeitgeber ein hohes Haftungsrisiko. Wenn Sie als Generalunternehmer einen Subunternehmer beauftragen, bleiben Sie nach außen hin für die Einhaltung des Mindeslohns verantwortlich. Trotz geringer Kontrollmöglichkeit trägt der Auftraggeber das volle Haftungsrisiko. Daher sollten Sie im Rahmen einer Beauftragung oder eines bestehenden Auftragsverhältnisses undbedingt auf die erforderliche Einhaltung des Mindestlohngesetzes hinweisen und die Haftungsfreistellung im Innenverhältnis vereinbaren. Einfach unser Muster herunterladen, individuell ergänzen und verwenden! Hinweis: Sie können das Muster abspeichern und mehrfach einsetzen.