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Das Gesetzt zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wurde im August 2001 erlassen. Ziel ist es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Durch eine Freistellungsbescheinigung wird mitlerweile auch auf eine höhere Seriosität des Unternehmens geschlossen. Um möglichst für viele Auftraggeber attraktiv zu sein, sollten Sie deshalb immer im Besitz einer solchen Bescheinigung sein. Da sie nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt wird, muss eine Folgebescheinigung beantragt werden. Dies muss innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der aktuellen Freistellungsbescheinigung geschehen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Gewerbeanmeldung in Kopie einem Antrag auf Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt beizulegen.