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In einer Demokratie steht es jedem Bürger frei, seinen politischen Willen über die Teilnahme an einer Kundgebung oder Demonstration kundzutun. Von solchen privaten Äußerungen darf die Arbeitsleistung jedoch nicht beeinträchtigt werden. Nimmt der Mitarbeiter eines Unternehmens trotz dieser eigentlich bekannten Tatsache dennoch an einer Demonstration teil, stellt dies ein abmahnwürdiges Verhalten dar. Formulieren Sie die individuelle Abmahnung anhand dieses Musters und gehen Sie so sicher, dass die juristisch vorgeschriebene Form gewahrt wird.