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Probezeitverlängerung durch Aufhebungsvertrag

Vereinbarung mit bedingter Wiedereinstellungszusage

Jetzt Probezeit rechtssicher verlängern!
Entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Ausfüllbares Muster zum Sofort-Download

Steht Ihr Arbeitnehmer kurz vor der Beendigung seiner Probezeit und Sie sind von seiner Leistung noch nicht ganz überzeugt, können sich aber vorstellen, dass sich der Arbeitnehmer doch noch bewährt? Dann bietet dieser Aufhebungsvertrag mit bedingter Wiedereinstellungszusage die richtige Vorlage. Die Probezeit kann mit diesem Muster verlängert werden, ohne dass Sie Gefahr laufen, langfristig an den Arbeitnehmer gebunden zu sein, weil er nach den sechs Monaten unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Wichtig ist, dass Sie diesen Vertrag rechtssicher gestalten. Verwenden Sie dehalb unbedingt diesen wasserdichten Aufhebungsvertrag, dem die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zugrunde liegt.

Anzahl Seiten: 4 (PDF) / 1 (Word) GTIN: 4255696970205
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Inhalt: Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis Probezeitverlängerung

 Unsere Vereinbarung enthält die folgenden Klauseln.

§1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Hier wird festgehalten warum das Arbeitsverhältnis endet. Zudem wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Wiedereinstellung eingeräumt.

§2 Eigentum der Vertragsparteien

Falls es nicht zu einer Wiedereinstellung kommt, müssen Regelungen über Arbeitmaterialien und sonstige Arbeitsmittel und Gegenstände getroffen werden.

§3 Zeugnis

Der Arbeitgeber verpflichtet sich dem Arbeitnehmer ein Zeugnis über Leistung und Verhalten auszustellen.

§4 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Hier wird auf ein im vorherigen Vertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot bezug genommen.

§5 Betriebsgeheimnisse

Regelt die Schweigepflicht des Arbeitnehmers.

§6 Belehrung

Der Arbeitnehmer wird über die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit aufgeklärt.

§7 Sonstiges

Wie funktioniert die Probezeitverlängerung?

Es gestaltet sich die schwierige Frage, was getan werden kann, wenn der Arbeitnehmer kurz vor Beendigung seiner Probezeit steht und Sie eigentlich nicht zufrieden sind mit seiner Leistung. Vielleicht kann er sich innerhalb einer bestimmten Zeit aber doch noch bewähren. Hierfür eignet sich der Aufhebungsvertrag mit einer bedingten Wiedereinstellungszusage. Der Aufhebungsvertrag wird geschlossen um sicher zu gehen, dass das Arbeitsverhältnis zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt endet. Die Probezeit könnte auch ohne Aufhebungsvereinbarung verlängert werden. Allerdings fällt der Arbeitnehmer nach einer Beschäftigungszeit von 6 Monaten unter das Kündigungsschutzgesetz. Das heißt, auch nach Ende der verlängerten Probezeit könnte der Arbeitnehmer nicht einfach so gekündigt werden. Die Kündigung müsste dann einen Kündigungsgrund nach dem KSchG haben und sozial gerechtfertigt sein. Um dies zu verhindern, wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet damit automatisch mit dem vereinbarten Termin. Bewährt sich der Arbeitnehmer doch, wird ihm für diesen Fall bereits im Aufhebungsvertrag ein Angebot auf Wiedereinstellung unterbreitet. Mit dem vorliegenden Muster zur Aufhebungsvereinbarung können Sie auf Nummer sicher gehen.

Was muss die Aufhebungsvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage zwingend regeln?

Grundsätzlich hält die Rechtsprechung dieses Vorgehen zur Probezeitverlängerung für wirksam. Eine Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) liegt nicht vor. Die Probezeitverlängerung durch den Aufhebungsvertrag mit bedingtem Wiedereinstellungsangebot stellt quasi eine Kündigung mit einer längeren Kündigungsfrist dar. Aus diesem Grund, darf das Ende der Aufhebungsvereinbarung auch nicht willkürlich weit hinausgeschoben werden. Es muss sich in etwa an der Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages orientieren, auch wenn hierzu noch keine Entscheidung durch die Gerichte ergangen ist. Der Arbeitgeber muss ferner dem Arbeitnehmer offenlegen, dass er die Probezeit nicht bestanden hat. Der Arbeitgeber von seiner Leistung also noch nicht überzeugt ist. Der Aufhebungsvertrag kann nur innerhalb der sechsmonatigen Probezeit geschlossen werden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch zwingend ein bedingtes Angebot auf Wiedereinstellung unterbreiten. Ohne dieses Angebot wäre der Aufhebungsvertrag unwirksam, weil eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Kündigungsschutzes vorliegen würde.


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