Muster-Kündigung eines Arbeitsvertrages in der Probezeit mit verlängerter Kündigungsfrist
Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit den Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen und ohne Grund zu kündigen. Für den Arbeitgeber stellt es dabei ein problem dar, wenn er von der bisherigen Leistung des Arbeitnehmers noch nicht überzeugt ist, aber der Ansicht ist, dass dieser sich vielleicht noch bewähren könnte. Wenn er die Probezeit einfach vertsreichen lässt, kann er den Arbeitnehmer anschließend nur noch schwer kündigen, falls er sich doch nicht bewährt hat und für die Tätigkeit nicht geeignet ist. Beschäftigt der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer, greift nach 6 Monaten der Kündigungsschutz zugunsten des Arbeitnehmers. Der Kündigung müssten dann personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe zu Grunde liegen. Damit dem Arbeitnehmer noch ein Zeitraum eingeräumt werden kann, um sich zu bewähren, kann der Arbeitgeber noch während der Probezeit eine Kündigung aussprechen. Statt der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündigt der Arbeitgeber aber mit einer längeren Frist. So haben beide Parteien noch einen bestimmten Zeitraum um zu sehen, ob sich der Arbeitnehmer für die Tätigkeit eignet. Bewährt sich der Arbeitnehmer, dann unterbreitet ihm der Arbeitgeber ein neues Angebot für einen Arbeitsvertrag. Bewährt er sich nicht, endet das Arbeitsverhältnis mit Ende der Kündigungsfrist.