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Probezeitverlängerung

Verlängerung der Probezeit durch Kündigung mit verlängerter Kündigungsfrist

Formal korrekte Vorlage für die Kündigung mit Probezeitverlängerung
In der Probezeit - von Arbeitsrechtlern erstellt
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Sind Sie von Ihrem Arbeitnehmer am Ende der Probezeit noch nicht 100% überzeugt, können sich aber vorstellen, dass er sich innerhalb einer verlängerten Probezeit doch noch als für die Tätigkeit geeignet erweist, dann sollten Sie die vorliegende Muster-Kündigung verwenden. Satt der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Probezeit, kündigen Sie mit einer etwas längeren Frist um sich ein abschließendes Bild von Ihrem Arbeitnehmer machen zu können. Gleichzeitg sichern Sie ihm zu, dass er ein Angebot für einen Arbeitsvertrag erhält, wenn er sich innerhalb der zusätzlich gewährten Zeit bewährt. Gehen Sie mit diesem Muster auf Nummer sicher.

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Muster-Kündigung eines Arbeitsvertrages in der Probezeit mit verlängerter Kündigungsfrist

Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit den Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen und ohne Grund zu kündigen. Für den Arbeitgeber stellt es dabei ein problem dar, wenn er von der bisherigen Leistung des Arbeitnehmers noch nicht überzeugt ist, aber der Ansicht ist, dass dieser sich vielleicht noch bewähren könnte. Wenn er die Probezeit einfach vertsreichen lässt, kann er den Arbeitnehmer anschließend nur noch schwer kündigen, falls er sich doch nicht bewährt hat und für die Tätigkeit nicht geeignet ist. Beschäftigt der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer, greift nach 6 Monaten der Kündigungsschutz zugunsten des Arbeitnehmers. Der Kündigung müssten dann personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe zu Grunde liegen. Damit dem Arbeitnehmer noch ein Zeitraum eingeräumt werden kann, um sich zu bewähren, kann der Arbeitgeber noch während der Probezeit eine Kündigung aussprechen. Statt der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündigt der Arbeitgeber aber mit einer längeren Frist. So haben beide Parteien noch einen bestimmten Zeitraum um zu sehen, ob sich der Arbeitnehmer für die Tätigkeit eignet. Bewährt sich der Arbeitnehmer, dann unterbreitet ihm der Arbeitgeber ein neues Angebot für einen Arbeitsvertrag. Bewährt er sich nicht, endet das Arbeitsverhältnis mit Ende der Kündigungsfrist. 



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