Wenn Sie einen Bauvertrag nach VOB abgeschlossen haben, so hat Ihr Auftraggeber die Fristen zur Schlusszahlung einzuhalten, um nicht in Verzug zu geraten. Sie haben die Schlussrechnung bereits gestellt und warten noch immer auf den Zahlungseingang? Fordern Sie die Schlusszahlung formgerecht ein, um sich Ihre Ansprüche auf etwaige Zinsen und Schadensersatz zu sichern. Der Musterbrief wurde von Juristen des WEKA-Fachverlages verfasst und wird die von Ihnen gewünschte Wirkung sicher nicht verfehlen.