Ist die Zahlungserinnerung die erste Mahnung?
Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung. Sofern die Zahlungserinnerung deutlich zum Ausdruck bringt, dass die Zahlung nun fällig ist, liegt der Unterschied allein in der Formulierung. Das Wort Zahlungserinnerung klingt weniger streng und vorwurfsvoll und legt dem Leser nahe, dass jeder Mal eine Rechnung vergessen kann. Nicht schlimm, solange man dann unverzüglich zahlt.
Besonders freundlich formulieren Sie Ihr Anliegen mithilfe unserer Muster Zahlungserinnerung in Gedichtform: "Das Werk getan, die Frist verfällt, fehlt nur noch eins: das liebe Geld." Haben Sie schonmal so eine Zahlungserinnerung erhalten? Würden Sie nicht sogar schmunzeln wenn Sie eine Zahlungserinnerung in Gedichtform erhalten würden? Um die Beziehung zu Ihrem Kunden nicht unnötig zu belasten, raten wir zu solch einer milden Form der Erinnerung. Nicht jeder ist lyrisch begabt, aber jeder sollte die Chance haben auf solche Methoden zurückzugreifen. Deswegen haben wir hier ein Muster zum Download bereit gestellt.