Mehr Informationen zur außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer
Eine fristlose Kündigung ist von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite der Ausnahmefall. Grundsätzlich gilt, dass dies nur in Fällen möglich ist, in denen das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist für eine der Parteien nicht zumutbar ist. Dementsprechend rechtfertigen nur triftige Gründe eine außerordentliche Kündigung. Wenn es im Anschluss an eine fristlose Kündigung zu einem Rechtsstreit kommt, so werden bei der Frage, ob die Kündigung rechtmäßig war, die unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien berücksichtigt. In diesen Fällen ist nicht nur ausschlaggebend, wie triftig die Kündigungsgründe sind, sondern sie werden zu anderen Größen (meist zu Gunsten des Arbeitnehmers) ins Verhältnis gesetzt. Wenn etwa ein Arbeitsverhältnis schon mehrere Jahre Bestand hat, so steigen auch die Anforderungen an den Grund für eine fristlose Kündigung. Allerdings kommen Rechtsstreitigkeiten in dem Fall, dass der Arbeitnehmer fristlos kündigt, so gut wie nie vor.
Triftige Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer sind häufig grobe Vertragsverletzungen von Arbeitgeberseite. Hier kommen etwa Lohnausfälle in Betracht. Aber auch schwere Beleidigungen oder tätliche Angriffe durch den Arbeitgeber können ein triftiger Kündigungsgrund sein. Außerdem kommen als Kündigungsgrund Mobbing, Diskriminierung und Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers in Frage.