Nutzen Sie die testamentarische Gestaltungsmöglichkeit der Vorerbschaft, um Ihr Vermögen für Ihre Nachkommen zu erhalten. Der Vorerbe darf nur beschränkt über den Nachlass verfügen, so dass die Nacherben nach dessen Tod nicht leer ausgehen. Besonders beliebt ist diese Konstellation für Erblasser, die minderjährige Personen bedenken wollen, z.B. Großeltern und Enkel. Informieren Sie sich mithilfe unseres Ratgebers über ein Testament mit der Einsetzung von Vor- und Nacherben.