Weitere Informationen zum Testament mit Vor- und Nacherbenregelung
Ein Testament ist nur dann eine wirksame, letztwillentliche Verfügung, wenn es vollständig von Hand verfasst und mit vollem Namen unterschrieben worden ist, oder wenn es einem Notar vorgelegt wurde.
Ein Testament mit Vor- und Nacherbenregelung bietet sich in den Fällen an, in denen der Erblasser sicher gehen will, dass die Nacherben, die eventuell zum Zeitpunkt des Erbfalls noch minderjährig sind, das Erbe erhalten. Die Vorerben können bei einer solchen Testamentsregelung meist nicht voll über das Erbe verfügen, sondern sind durch bestimmte Klauseln dazu verpflichtet, es weitgehend zu erhalten. Um die Einhaltung des testamentarischen Willens zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, einen Nacherbentestamentsvollstrecker zu benennen oder die Ernennung eines solchen durch ein Nachlassgericht zu veranlassen.
Wann ein Testament mit Vor- und Nacherbenregelung sinnvoll ist
Da ein Testament, das Vor- und Nacherben einsetzt, daraufhin angelegt ist, dass der Nachlass weitgehend erhalten bleibt und das auch mit bestimmten Klauseln sichert, ist eine solche Regelung besonders in dem Fall sinnvoll, in dem man sicherstellen will, dass die Nacherben zu einem späteren Zeitpunkt begünstigt werden. Die Regelung empfiehlt sich daher zum Beispiel in Fällen in denen der Vorerbe verschuldet ist. Weil er verpflichtet ist, den Nachlass zu bewahren, wird damit ausgeschlossen, dass er das Erbe zur Tilgung seiner Schulden nutzt. Aber auch für den Fall, dass der Erblasser von seiner Frau geschieden ist, aber mit gemeinsam ein minderjähriges Kind hat, kann eine Vor- und Nacherbenregelung sinnvoll sein, da die Exfrau dann gezwungen wäre, den Nachlass für das Kind zu bewahren.