Was ist der Unterschied zwischen Einheitslösung und Trennungslösung?
Wenn Sie das Testament privat aufsetzen, müssen Sie die fertige Vorlage KOMPLETT mit der Hand abschreiben.
Für die Gestaltung des Berliner Testaments gibt es zwei gängige Möglichkeiten. Bei der Einheitslösung fällt das Vermögen des Erstverstorbenen vollständig in den Besitz des überlebenden Partners. Er kann in diesem Fall frei über den Nachlass entscheiden, da dieser mit der eigenen Vermögensmasse verschmilzt. Nach dem Tod des zweiten Ehegatten erbt der im Testament genannte Schlusserbe und wird damit lediglich Rechtsnachfolger des zweitversterbenden Ehegatten. Bei der sogenannten Trennungslösung des Berliner Testaments greifen Bestimmungen zur Vor- und Nacherbenschaft. Der überlebende Ehepartner wird Vorerbe des Erstversterbenden. Derjenige, der im Testament als Nacherbe bestimmt wird, erbt nach dem Tod des letztverstorbenen Ehegatten. Der Nacherbe wird damit Rechtsnachfolger beider Ehegatten.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der überlebende Ehepartner nur eingeschränkt über das Erbe verfügen kann. Es bestehen nach dem Tod des ersten Ehegatten zwei getrennte Vermögensmassen: das Vorerbenvermögen und das eigene Vermögen. Während der Vorerbe über sein eigenes Vermögen frei verfügen kann, ist er in Hinblick auf die Vermögensmasse, die für den Nacherben vorgesehen ist, stark in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, damit die Erbmasse erhalten bleibt.
So sind zum Beispiel Schenkungen oder Verfügungen über Grundstücke nicht möglich, da sie das Recht des Nacherben beeinträchtigen würden (§ 2113 BGB). Der Vorerbe darf im Grunde nur die Erträge des Nachlasses für eigene Zwecke nutzen. Der Vermögensstamm muss unangetastet bleiben. Auch bei der Besteuerung ist hier eine Besonderheit zu beachten: Die Erbschaftssteuer wird sowohl bei dem Übergang auf den Vorerben, als auch auf den Schlusserben erhoben. Es kommt also zu einer nachteiligen Doppelbesteuerung des Nachlasses des Erstverstorbenen. Weitere umfangreiche Informationen rund um den Themenbereich Ehegattenerbrecht können Interessierte auf einer speziellen Themenseite nachlesen.
Inhalt: Berliner Testament Trennungslösung
Dieses Testament beinhaltet folgende Paragraphen:
- §1 Erben
- §2 Inanspruchnahme des Pflichtteils
- §3 Verjährung des Pflichtanteils
- §4 Wiederverheiratung
- §5 Vermögen
- §6 Schlussbestimmungen
- §7 Testamentsvollstrecker
Wichtig: Dieses Testament muss handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Alternativ können Sie einen Notar aufsuchen, was mit weiteren Kosten verbunden ist.