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Die diversen inhaltlichen und formalen Ansprüche, die an Testamente gestellt werden, sollen in erster Linie sicher stellen, dass der in ihnen geäußerte Wille tatsächlich dem des Verstorbenen entspricht. Erbangelegenheiten waren schon immer ein willkommener Grund für Auseinandersetzungen und Intrigen innerhalb der Familie. Um solchen Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, ein unzweifelhaftes Testament zu hinterlassen. Um das zu gewähren, sollte sich der Erblasser vor dem Abfassen seines Testaments mit ein paar grundlegenden Regelungen des Erbrechts auseinander setzen, um möglichen Missverständnissen oder Einwänden vorzubeugen.
Was beim Abfassen eines Testaments zu beachten ist
Wer beabsichtigt, ein Testament abzufassen, hat Einiges zu beachten. Zunächst sollte er sich darum Gedanken machen, was zu seinem Nachlass gehört. So kann Geld jederzeit unter den Erben aufgeteilt werden, bei Häusern, Grundstücken oder anderen Nachlassobjekten sieht es jedoch anders aus. Kompliziert kann es insbesondere dann werden, wenn ein Erbe zum Beispiel in einem Haus wohnt, das im Falle des Todes des Erblassers, zum Nachlass gehört. Gesonderte Regelungen könnten auch dann sinnvoll sein, falls der Erblasser Schulden hat. Aber auch ganz praktische Erwägungen gehören zu den Gedanken, die sich ein Erblasser machen muss. Wo soll das Testament aufbewahrt werden? Gibt es bereis ein Testament, das durch ein Neues abgelöst werden soll? Gibt es vertragliche Vereinbarungen, die die Freiheit bei der Bestimmung der Erben einschränken? Insbesondere Fragen der Erbfolge sind für den Erblasser interessant. Hier sollte er alle relevanten Umstände, wie etwa Familienstand, Kinder, Adoptivkinder usw. berücksichtigen.