Wenn Sie eine Anordnung des Auftraggebers erhalten, die ohne Mängel am Bauwerk zu riskieren nicht umgesetzt werden kann, so müssen Sie diese Bedenken nach VOB schriftlich anmelden. Die Bedenkenameldung aus dem WEKA-Fachverlag weist alle notwendigen Punkte auf, die Sie auf jeden Fall ansprechen müssen, um der Form gerecht zu werden. Schützen Sie sich vor einer ungerechtfertigten Mängelhaftung und laden Sie unsere Vorlage herunter.