Wenn Sie Lieferverträge über Waren eingehen, die ein besonderes Maß der Verschwiegenheit bedürfen, machen Sie dies in einer gesonderten Vereinbarung als Anlage zum Liefervertrag deutlich. Diese "Non-Disclosure Agreements" zu deutsch "Geheimhaltungsvereinbarungen" können Sie vor Wettbewerbsverstößen oder Beeinträchtigungen durch Dritte schützen. Mit dieser Vereinbarung binden sich beide Parteien an die Geheimhaltung relevanter Informationen.