Im Vorlagen-Paket Buchhaltung sind enthalten:
Neue Vorlagen 2023
- NEU: Personalfragebogen
- NEU: Personalfragebogen Minijob 2023
- NEU: Urlaubs- und Fehltagekarte 2023
- NEU: Reisekostenabrechnung 2023
- NEU: Lohnabrechnung Minijob 2023
Muster-Rechnungen mit neuer oder alter Mehrwertsteuer
- Rechnung Kleinbetrag
- Rechnung Innergemeinschaftlich
- Rechnung Inland (mit einsetzbarer Umsatzsteuer, 5, 7, 16, 19%)
- Rechnung Gutschrift Inland (mit einsetzbarerUmsatzsteuer 5, 7, 16, 19%)
- Rechnung Endrechnung (mit einsetzbarer Umsatzsteuer 5, 7, 16, 19%)
- Rechnung Ausfuhr
- Rechnung Anzahlung (mit Umsatzsteuer 5, 7, 16, 19%)
Belege & Quittungen
- Fahrtenbuch
- Geschäftsbuch
- Auftragsbuch
- Kassenbuch
- Quittung zum Selbsteintrag
- Quittung (netto)
- Buchungsbeleg
- Bewirtungsbeleg
Aufforderungen & Mahnungen
- 1. Mahnung / Zahlungserinnerung (neutral)
- 2. Mahnung mit Androhung von Lieferstopp
- 2. Mahnung mit Berechnung von Verzugszinsen
- 2. Mahnung mit dem Angebot von Ratenzahlung
- 2. Mahnung mit Anwaltsdrohung
- 3. Mahnung (Letzte Mahnung)
- Letzte Aufforderung zur Nachbesserung einer Dienstleistung
- Aufforderung zur Korrektur einer fehlerhaften Rechnung
- Fristsetzung bei Verzug einer Lieferung oder Dienstleistung
Weitere Vorlagen:
- Urlaubs- und Fehltagekarte 2020/ 2021/ 2022
- Reisekostenabrechnung 2020/ 2021/ 2022
- Lohnabrechnung Minijob mit aktuellen Pauschalen 2020/ 2021/ 2022/2023
- Urlaubsantrag
- Überweisung
- SEPA-Überweisung
- Forderungsverwaltung
- Bestellung
- Rücktritt vom Kaufvertrag wegen verzögerter Lieferung
- Afa-Tabelle und Inventarkarte
- Vertrag über eine selbstschuldnerische Bürgschaft
- Forderungsverzicht (Erlassvertrag)
- Abtretungserklärung
Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung
Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 wird die Mehrwertsteuer für sechs Monate (vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020) von 19 % auf 16 % gesenkt – der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Beachten Sie die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung bei der Rechnungsstellung für Leistungen, die in diesen Zeitraum fallen.Finanzbuchführung und Betriebsbuchführung
In der Buchführung wird zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden. Da gibt es zum einen die Finanzbuchführung. Sie dient letztlich dem Jahresabschluss mit Bilanz- Gewinn- und Verlustrechnung. Die Finanzbuchhaltung soll jederzeit einen Überblick über die aktuelle Vermögenslage und den Schuldenstand des Unternehmens ermöglichen. Außerdem werden alle Vorgänge, die Vermögenswerte und Schulden verändern, systematisch festgestellt und aufgezeichnet. Eine der wichtigsten Aufgaben der Finanzbuchhaltung besteht darin, den Erfolg durch die Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand zu ermitteln. Daneben ist die Finanzbuchhaltung dafür verantwortlich, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für die Besteuerung durch die Finanzbehörden bereit zu stellen.
Daneben gibt es die Betriebsbuchführung, die der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung zur Preiskalkulation dient. Die Daten, die hier erhoben und dokumentiert werden, dienen großteils dazu, Ergebnisse über innerbetriebliche Prozesse zu gewinnen und Entscheidungen zu fundieren. Ganz allgemein soll sie eine höhere Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu gewährleisten.
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Buchführung - eine alte Praxis
Die Anforderungen an die Buchführung eines Unternehmens sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Sie soll alle Geschäftsvorgänge möglichst exakt, lückenlos und zeitlich und sachlich geordnet dokumentieren. Die Grundlage dieser ständigen Dokumentation sind Belege. Sie dienen dazu, die finanziellen Vorgänge im Unternehmen transparent zu machen und den gesetzlich fixierten Informationsforderungen von Behörden nachzukommen. Interessant ist, dass es sich bei Aufzeichnungen zu wirtschaftlichen Vorgängen um eine sehr alte Praxis handelt, zu der mit die ältesten Schriftzeugnisse der Menschheit erhalten sind. Das Verfahren der doppelten Buchführung, das heute fast überall angewandt wird, wurde im Mittelalter entwickelt und hat sich seither so bewährt, dass sie weitgehend unverändert im Gebrauch ist.