Kirchenaustritt: Das sind die wichtigsten Fakten
Sie können den Austritt aus der Kirche auch persönlich erklären, in dem Fall ist keine notarielle Beglaubigung nötig. Für den Austritt aus der Kirche gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Zuständigkeiten. Hier ein Überblick:
Das Amtsgericht ist die zuständige Behörde für den Austritt aus der Kirche in den Bundesländern
- Berlin,
- Brandenburg,
- Hessen und
- Nordrhein-Westfalen
Die Zuständigkeit des Standesamts ergibt sich in:
- Bayern,
- Baden-Württemberg,
- Hessen,
- Saarland,
- Thüringen,
- Sachsen,
- Sachsen-Anhalt,
- Niedersachsen,
- Schleswig-Holstein,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Bremen und
- Hamburg
Wenn Sie den Kirchenaustritt vor Ort erklären wollen, benötigen Sie immer den Nachweis Ihrer Identität wie z.B. den Personalausweis. Tipp: In vielen Ämtern beschleunigt es den Vorgang des Kirchenaustritts, wenn Sie den Ort der Taufe angeben können
Für den Kirchenaustritt werden Gebühren fällig. In Nordrhein-Westfalen verlangt das Amtsgericht eine Bearbeitungsgebühr von ca. 30 EUR, in Bayern ruft das Standesamt ca. 25 EUR zzgl. einer Gebühr von ca. 6 EUR für eine entsprechende Bestätigung auf. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld direkt bei der zuständigen Stelle über die Kosten zu informieren.
Muster für Kirchenaustritt notariell beglaubigen lassen
Laden Sie das Formular für den Kirchenaustritt hier herunter und schicken Sie es an die zuständigen Ämter, um den Austritt aus der katholischen Kirche oder auch der evangelischen Kirche zu vollziehen. Das Muster erspart Austrittswilligen den Gang zum zuständigen Amt. Wenn der Austritt komplett auf dem Postweg abgewickelt werden soll, ist es notwendig, dass ein Notar Ihre Unterschrift unter dem Antrag auf Austritt aus der Kirche beglaubigt. Nur so akzeptiert das Standesamt bzw. das Amtsgericht den Brief.
Kann man auch online aus der Kirche austreten?
Ein Kirchenaustritt, der online stattfindet, ist bislang nicht möglich. Dennoch können Sie die Wartezeit verkürzen, indem Sie wie oben beschrieben den Antrag auf Austritt aus der Kirche hier herunterladen, eigenständig ausfüllen und diesen dann notariell beglaubigt postalisch beim jeweiligen Amt einreichen. So sparen Sie sich das Warten auf einen Termin und den Gang zum Amt, auch wenn der Kirchenaustritt online noch nicht möglich ist.