Falls Sie vorhaben einen weiteren Mieter in das Hauptmietverhältnis aufzunehmen, sollte dies schriftlich vereinbart werden. Es ist nicht nötig, einen komplett neuen Mietvertrag aufzusetzen. Selbstverständlich muss der neue Mieter eine Abschrift des Mietvertrages, der Hausordnung und weiterer Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erhalten. Lassen Sie sich dies quittieren. Vom Zeitpunkt der Vereinbarung an, zählen beide Mieter nun als Gesamtschuldner. Unsere Vorlage können Sie direkt am Computer bearbeiten und ausdrucken. Die Datei können Sie immer wieder verwenden.