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Kündigung Mietvertrag durch Mieter

Kündigungsschreiben mit Bitte um vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag

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Enthält die Bitte um eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis
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Der Anlass für die Kündigung eines Mietvertrages kann sich für den Mieter oft kurzfristig ergeben, etwa wenn veränderte  Lebensumstände eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis unumgämglich machen. Grundsätzlich muss sich der Mieter an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen des Mietrechts halten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wo ein vorzeitiger Auszug gerechtfertigt sein kann. Diese werden Ihnen im Anhang an das vorformulierte Kündigungsschreiben beispielhaft aufgelistet. Nutzen Sie dieses Muster für eine Kündigung und teilen Sie Ihrem Vermieter Ihren Wunsch um vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag mit.

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Weitere Produktinformationen

Ein Mietverhältnis muss grundsätzlich durch ein Kündigungsschreiben d.h. eine schriftliche Kündigung beendet werden und zwar egal ob durch den Mieter oder den Vermieter. Haben die Parteien keine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, muss sich der Mieter an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten halten. Ein Vermieter muss sich immer an die mindestens 3 Monate Kündigungsfrist halten. Zu seinen Gunsten kann keine kürzere Frist vereinbart werden. Damit sich ein Mieter schon vor Ende der Kündigungsfrist vom Mietvertrag lösen kann, etwa weil er die neue Wohnung schon früher anmieten muss, gibt es die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen. Eine vorzeitige Entlassung kann durch die sog. Nachmieterklausel im Mietvertrag vereinbart werden. Ohne diese Klausel, darf der Mieter dem Vermieter nur dann einen Nachmieter stellen, wenn für ihn das Festhalten am Mietvertrag unzumutbar wäre. Um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden zu können, muss der dem Vermieter vorgeschlagene Nachmieter auch geeignet sein.



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