Sie haben gemäß § 536 BGB als Mieter das Recht, in einer Wohnung ohne Mängel zu leben. Wenn es in Ihrer Wohnung ein oder mehrere Defizite gibt und Ihr Vermieter diese nach Aufforderung nicht behebt, haben Sie das Recht, entsprechend der Beeinträchtigung, die Ihnen dadaurch entsteht, die Miete zu mindern. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, was Sie als Mangel geltend machen können und welche Mietminderung in diesem Fall angezeigt ist. Mit diesem von Mietrechtsexperten formulierten Muster mindern Sie die Miete auf freundliche, aber bestimmte Weise.