Namensänderung nach der Heirat
Eine Heirat ist ein erfreuliches Ereignis, allerdings kommt im Falle der Namensänderung eines der Partner jede Menge bürokratischer Aufwand auf Sie zu. Fast alle Stellen, bei denen Sie namentlich gemeldet sind, müssen über die Änderung in Kenntnis gesetzt werden. Selbst in Ihrer Videothek kann es passieren, dass sie nichts mehr ausleihen können, weil der Name auf Ihrer Benutzkarte nicht mit dem auf Ihrem Ausweis übereinstimmt. Wichtigere Adressen sind in diesem Fall jedich ihr Arbeitgeber, die Krankenkasse, Ihr Vermieter, Ihr Kreditkartenanbieter und eventuell auch Dokumente wie Ihr Testament.
Die Namensänderung wird den Behörden mit einem entsprechenden Dokument auf dem Standesamt angegeben. Alle anderen Institutionen müssen gesondert angeschrieben werden.