Mehr Informationen zur Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag
Eheleute oder Lebenspartner müssen nach der Trennung entscheiden, ob beide die Wohnung kündigen wollen oder einer von ihnen in der Wohnung verbleibt. Können sich die Ehegatten untereinander oder mit dem Vermieter diesbezüglich nicht einigen, so kann eine richterliche Anordnung gemäß §5 Hausratsverordnung getroffen werden, die verbindlich regelt, dass einer der Eheleute das Mietverhältnis weiterführt. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Ehepartner zuvor gar nicht Hauptmieter der Wohnung war. Auf richterliche Anordnung wird ein Mietverhältnis begründet. Gegebenenfalls kann der Vermieter aber eine Regelung verlangen, die geeignet ist, die aus dem Mietverhältnis herrührenden Ansprüche des Vermieters zu sichern. Muster hier herunterladen und Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag rechtssicher regeln.