Mehr Informationen
Gerade im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Absagen an Bewerber äußerst vorsichtig zu formulieren. Vermeiden Sie daher die Angabe konkreter Gründe, die zu der Absage geführt haben, insbesondere wenn es sich um Gründe handelt, die als diskriminierend aufgefasst werden könnten. Ansonsten setzen Sie sich unnötigen Schadensersatzklagen aus. Mit dieser höflichen und allgemein gehaltenen Absage sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.